Gesundheit 2.0 – E-Health-Gesetz
Mit dem am 03. Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz für sichere digitale Kommunikation & Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz E-Health-Gesetz, beginnt der Weg einer neuen Ära im Gesundheitswesen.
Gesundheit 2.0
Unter anderem sollen folgende Punkte in den kommenden Jahren ausgeweitet und bis 2018 in das Gesundheitssystem integriert werden:
- Nicht selten ist es der Fall, dass Patienten mehr als drei Medikamente verschrieben bekommen. Ab 2016 bereits sollen sie einen Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform haben. Der Arzt ist dabei verpflichtet, über den bestehenden Anspruch zu informieren. Ab 2018 soll der Medikationsplan außerdem, wenn vom Patienten bewilligt, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Diese Maßnahme dient besonders dem Schutz des eigenen Wohls, da Falschmedikationen und Unverträglichkeiten durch diesen Prozess ausgeschlossen werden können.
- In Notfallsituationen sollen die Ärzte künftig durch Abrufen der Patientenkarte Informationen über bestehende Vorerkrankungen, Allergien und verschriebene Medikamente des Notfallpatienten erhalten. Auf Wunsch des Patienten können diese Daten ab 2018 ebenfalls auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden.
- Die Telemedizin soll in Deutschland in den kommenden Jahren weiter gefördert werden. Die konkrete Planung einer Online-Videosprechstunde ist dabei nur der Anfang.
- Bis 2018 sollen durch die Industrie alle Voraussetzungen geschaffen werden, um die Daten der Patienten (wie z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Medikationsplan) in einer elektronischen Patientenakte bereitzustellen.
Für diejenigen, die nun vor der geplanten Datenspeicherung und e-health zurückschrecken, ist der letzte, zentrale Punkt von großer Bedeutung:
- Jeder Patient entscheidet selbst darüber, welche Daten gespeichert werden sollen und wer darauf zurückgreifen kann. Außerdem haben Patienten bald den Anspruch, dass die gespeicherten Daten in ein Patientenpostfach aufgenommen werden. Dieses Patientenpostfach dient dem Patienten, selbst einen Einblick in die gespeicherten Daten – auch außerhalb der Arztpraxis – zu bekommen. Des Weiteren soll es möglich sein, eigene Daten, zum Beispiel die eines Patiententagebuches zur Blutzuckermessung oder Daten von Fitnessarmbändern oder Mini-Computern, darauf zu speichern.
Die Quintessenz des Ganzen: Die Kommunikation im Gesundheitswesen soll bald vor allem durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte verbessert und gefördert werden. Dabei stehen das Wohl des Patienten und die Stärkung seiner eigenen Handlungskompetenz im Mittelpunkt.